Update Diskriminierungsschutz: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode umsetzen!

11.07.24 –

Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene legt dar: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“

Denn das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weist verschiedene Schutzlücken auf, die aus mittlerweile 18 Jahren Praxiserfahrung hinlänglich bekannt sind: So schützt das Gesetz nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich.

Mittlerweile haben sich mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine und Initiativen zum Bündnis „AGG Reform – jetzt!” zusammengeschlossen, was die besondere Wichtigkeit und Dringlichkeit des Anliegens deutlich macht, noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Reform des AGG anzugehen und umzusetzen.

Zu den vielfältigen vulnerablen Gruppen, die aufgrund bestehender Schutzlücken nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind, zählen mitunter auch queere Menschen. Die Dachstruktur QueerGrün mit den Bundesarbeitsgemeinschaften Lesbenpolitik und Schwulenpolitik fordert daher alle bündnisgrünen Entscheidungsträger*innen inBund und Ländern, in Partei und Parlamenten auf, alles dafür zu tun, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch in dieser Legislatur voranzubringen.

Wir rufen daher

  • Bundesvorstand, Bundestagfraktion und Regierungsmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, innerhalb der Ampel-Koalition die Reform des AGGs in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.
  • Landesvorstände, Landtagsfraktionen und Regierungsmitglieder in den Ländern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, parallel dazu eine Bundesratsinitiative zur Reform des AGG zu initiieren, zu unterstützen und in Ländern mit bündnisgrüner Regierungsbeteiligung auf den Weg zu bringen.
  • parallelzu einer Änderung des AGG die Landesvorstände, Landtagsfraktionen und Regierungsmitglieder sowie die grünen Strukturen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ländern dazu auf, konkrete Verantwortung in ihren Zuständigkeitsbereichen zu übernehmen und jeweilige Landesantidiskriminierungsgesetze nach Berliner Vorbild auf den Weg zu bringen.

Eine offene, vielfältige, tolerante und freiheitlich-demokratische Gesellschaft verdient Diskriminierungsschutz, der die gelebten Realitäten in unserem Land berücksichtigt und einen angemessenen, wirksamen Diskriminierungsschutz gesetzlich verankert. Es ist höchste Zeit, dieses Versprechen an die vielfältigen Communities in diesem Land einzulösen!


Beschluss der Dachstruktur QueerGrün vom 07.07.2024

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