BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die erste Partei in Deutschland, die sich ein Vielfaltsstatut gegeben hat. Dieses sieht auch einen Diversitätsrat vor, der verschiedene Vielfalsaspekte zusammenbringen soll. QueerGrün stellt dort zwei Delegierte, die zwischen den Bundesarbeitsgemeinschaften aufgeteilt werden.
Das Vielfaltsstatut von 2020 ist für die ganze Partei gültig und soll die Diversität und Repräsentanz auf allen Ebenen fördern.
Wir Grüne im Bundestag waren der wichtigste politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in der Ampel-Regierung, aber auch in den davor liegenden Oppositionsjahren. Der aktuelle Koalitionsvertrag schweigt zu den wichtigen Anliegen von LSBTIQ. Stattdessen kündigen die Koalitionäre eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes und eine Verschärfung des Namensrechts an, die vom Misstrauen gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Personen geleitet sind. Damit könnte der in der letzten Legislaturperiode eingeleitete queerpolitische Aufbruch rückgängig gemacht werden. Im besten Fall droht ein queerpolitischer Stillstand.
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