BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die erste Partei in Deutschland, die sich ein Vielfaltsstatut gegeben hat. Dieses sieht auch einen Diversitätsrat vor, der verschiedene Vielfalsaspekte zusammenbringen soll. QueerGrün stellt dort zwei Delegierte, die zwischen den Bundesarbeitsgemeinschaften aufgeteilt werden.
Das Vielfaltsstatut von 2020 ist für die ganze Partei gültig und soll die Diversität und Repräsentanz auf allen Ebenen fördern.
Am heutigen 25. März kommen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten erstmals zur konstituierenden Sitzung im Deutschen Bundestag zusammen. [...]
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