Menü
14.10.19 –
Was ist die queerpolitische Halbzeitbilanz der GroKo? In Erinnerung bleiben eine Bildungs- und Forschungsministerin, die die vielen Studien zum Wohlergehen von Kindern mit nicht heterosexuellen Eltern nicht kennt und daher diesen Familien gleiches Recht vorenthalten möchte und eine Vorsitzende einer Regierungspartei, welche Witze auf dem Rücken von Minderheiten zum Kulturgut machen will.
Wir müssen leider feststellen, die große Koalition bleibt sogar hinter ihren minimalen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Besonders fatal ist diese Bilanz vor dem Hintergrund, dass im Bundestag erstmalig eine rechte Partei vertreten ist, die von lesbisch, schwul, bi, trans*, inter und queeren (LSBTIQ*) Menschen erkämpfte gleiche Rechte wieder entreißen möchte und organisiert Hass und Vorurteile schürt. Die Fallzahlen von hassmotivierter Sachbeschädigungen bis zu Übergriffen gegenüber LSBTIQ* steigen an.
Mit unserem Unmut sind wir nicht allein. Bundesweit demonstrieren Millionen von Menschen auf einer stetig wachsenden Anzahl von Christopher Street Days (CSD) gegen den politischen Stillstand. Die größten CSDs in Berlin und Köln, mit je etwa einer Million Teilnehmenden haben dieses Jahr sogar neue Rekorde aufgestellt. Aber auch die vielen kleineren Demonstrationen haben mit starken Zuwächsen bewiesen, Gleichstellung und ein diskriminierungsfreies Leben sind zentrale Forderungen aus der Mitte der Gesellschaft heraus. Zwei Jahre nach der Öffnung der Ehe ist die gesellschaftliche Zustimmung auf einem Allzeithoch. QueerGrün stellt dem Nichtstun der GroKo mit unserer Rostocker Erklärung konkrete politische Maßnahmen entgegen, die endlich umgesetzt gehören, um unsere vielfältige und demokratische Gesellschaft zu stärken. Genug schlechte Witze - es ist Zeit!
Schluss mit den Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – volle Selbstbestimmung jetzt
Dazu gehört insbesondere:
• Ersatz des verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz für geschlechtliche Selbstbestimmung
• Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechliche Menschen, die Opfer von nichtgewollten Operationen, Zwangssterilisationen und Zwangsscheidungen wurden
• Verbot von genitalzuweisenden und -anpassenden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern
• Komplette Umsetzung des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritte Option“: Anpassung aller Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und -praxen an die gesamte Vielfalt der
Geschlechter Regenbogenfamilien und elterliche Mitverantwortung stärken
Dazu gehört insbesondere:
• Sofortige Beendigung der Ungleichbehandlung von Co-Müttern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften (i.e. automatische Elternschaft bei Ehe analog der gesetzlichen Fiktion der Elternschaft für den Ehemann sowie eine Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung mit der vorgeburtlichen Anerkennung der Mutterschaft)
• Einführung eines rechtlichen Instituts der elterlichen Mitverantwortung zur Stärkung der sozialen Elternschaft für maximal zwei weiterer Personen neben den leiblichen Eltern / Elternschaftsvereinbarung vor Zeugung
• Zugang alleinstehender Frauen und Frauenpaare zur Reproduktionsmedizin, der diesen bislang aufgrund der Haltung der Ärztekammern verwehrt wird
• Trans* Mütter müssen auf der Geburtsurkunde der Kinder gemäß ihres Personenstands als Mütter eingetragen werden und trans* Väter als Väter und ihrem aktuellen Vornamen. Für trans* Personen, die bereits vor ihrer Personenstandsänderung Kinder hatten, muss eine Möglichkeit zur Änderung der Geburtsurkunden ihrer Kinder geschaffen werden
• Für nicht-binäre Menschen muss es die Möglichkeit einer nicht-binären Bezeichnung in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geben wie zum Beispiel "Elternteil 1" / " Elternteil 2". Dieser Eintrag muss dem aktuellen Personenstand und Vornamen entsprechen LSBTIQ* vor Diskriminierung schützen,
Akzeptanzförderung in der Mehrheitsgesellschaft ausweiten und Empowerment stärken
Dazu gehört insbesondere:
• Implementierung eines kraftvollen bundesweiten Aktionsplans für Akzeptanz und gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit
• Institutionelle Stärkung, Erhöhung der Mittel- und Personalaustattung, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Arbeit von relevanten NGOs
• Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch u.a. eine Ausweitung des Merkmalkatalogs und ein Verbandsklagerecht
• Inklusive Reform der Anerkennung von Gemeinnützigkeit für die Stärkung der Menschenrechtsarbeit
• Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
• Verstärkung des Engagements und der Aufklärungsarbeit im Bereich sexueller Gesundheit für alle Altersgruppen
• Ermöglichung der Blutspende anhand des individuellen Risikoverhaltens
• Bundesweite Stärkung und Verankerung für die schulische Aufklärung und einen diskriminierungsfreien Umgang mit LSBTIQ*-Themen
• Bundesweite Stärkung und Verankerung für Beratungsangebote zur Stärkung Heranwachsender in herausfordernden Situationen, wie beispielsweise Coming Out oder Mobbing
• Stärkung der Forschung zu LSBTIQ*-Geschichte und Gegenwart sowie der wissenschaftlichen Erforschung von LSBTIQ*-Feindlichkeit und der Entwicklung von Gegenstrategien
• Ausweitung der Aufarbeitung der historischen Verfolgung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, insbesondere im Nationalsozialismus, und deren Nachwirkungen in BRD und DDR
• Gezielte Förderung von lesbischer Sichtbarkeit und lesbischen Projekten
• Verbot von Konversionstherapien begleitet durch eine bundesweite Aufklärungskampagne über die bestehenden Risiken
• Verbot von Versuchen durch u.a. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen trans Personen davon zu überzeugen, sich mit ihrem bei Geburt zugewiesenem Geschlecht zu versöhnen
• Beendigung der Diskriminierung von LSBTIQ* im kirchlichen Arbeitsrecht Konsequent queere
Menschenrechte international durchsetzen
Dazu gehört insbesondere:
• Stärkere Unterstützung von LSBTIQ* Aktivist*innen welweit
• Konsequente Anwendung des Merkmals LSBTIQ* als Schutzgrund für Asylsuchende, passende Versorgung und Unterbringung sicherstellen für sie als besonders schutzbedürftige Geflüchtete
• Keine weitere Ausweitung der sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" und Überprüfung der bestehenden Regelungen und Berücksichtigung der spezifischen Situation von LSBTIQ* auf der Flucht
• Ende der Blockade bei der Umsetzung der 5. Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie
• Yogyakarta-Prinzipien als integraler Teil der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit verankern
• Eine regelmäßige, unabhängige und umfassende Berichterstattung zur weltweiten Menschenrechtslage von LSBTIQ* in Deutschland, Europa und weltweit einzuführen
Beschlossen in Rostock im Rahmen der Sitzung der Dachstruktur QueerGrün vom 11. - 13. Oktober 2019
Kategorie
Offener Brief des Queerbeauftragten Sven Lehmann
Mehr Eine Nachricht des Queerbeauftragten der Bundesregierung nach dem Ende der Ampelkoalition Nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Regierung und den vorgezogenen Neuwahlen erreichen mich – Sven Lehmann – als Beauftragten der Bundesregierung für die…
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]