
15.07.26 –
Als Angehörige einer Minderheit sind LGBTQIA+-Personen mehr Stressoren ausgesetzt und haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, bestimmte psychische Erkrankungen zu entwickeln (z.B. Depressionen, Angststörungen) (Cai et al., 2024; Johnson et al., 2025). Deshalb ist ein niedrigschwelliger, möglichst naher, direkter Zugang zu Psychotherapie, ohne lange Wartelisten oder hohe Kosten insbesondere für diese Gruppe essenziell. Zudem ist die Situation für trans*, nichtbinäre und agender Personen besonders prekär: Um geschlechtsangleichende Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, sind sie oft gezwungen, therapeutische Gutachten vorzulegen. Der Zugang zu den dafür notwendigen Therapieplätzen ist schon jetzt sehr schwierig und wird durch die im Folgenden beschriebenen Verschlechtererungen zusätzlich erschwert. Doch statt, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, die Weiterbildungsfinanzierung für Psychotherapeut*innen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass es weiterhin Psychotherapeut*innen gibt, handelt die Regierung gegensätzlich.
Mit dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilierungsgesetz (GKV-BStabG) verschlechtert sich die Lage der Psychotherapeut*innen erheblich. Mit der Streichung der Angemessenheitsprüfung, die eine Vergütung je Zeiteinheit möglich gemacht hat, wird die Existenz der Plätze für gesetzlich Versicherte gefährdet. Zudem wird die Arbeit nach einem Budget, das die Krankenkassen zur Verfügung stellen, dafür sorgen, dass Therapien nicht fortgesetzt werden, und keine neuen Patient*innen aufgenommen werden können. Die Folgen: noch längere Wartezeiten, weniger Therapieplätze für gesetzlich Versicherte, höhere eigene Kosten für eine Therapie. Psychotherapie wird also zu einer Frage des Geldes – wer ein entsprechendes Einkommen hat, wird sich eine private Psychotherapie leisten können. Diese Entscheidung sehen wir als untragbar an. Sie führt zu mehr und nicht weniger Kosten im Gesundheitssystem.
Das GKV-BStabG muss sofort reformiert werden. Die Angemessenheitsprüfung muss wieder aufgenommen werden. Zudem muss Psychotherapie weiterhin vollständig durch die Krankenkassen vergütet werden.
Die Bedarfsplanung für Psychotherapie muss endlich am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. Der Gesetzgeber muss den Gemeinsamen Bundesausschuss verpflichten, die Bedarfsplanungs-Richtlinien zu überarbeiten und die Kassenärztlichen Vereinigungen auffordern, zusätzliche Kassensitze zu schaffen.
Psychotherapeutische Versorgung muss queersensibel werden. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie diskriminierungssensible Behandlung müssen dazu verbindlicher Bestandteil von Weiter- und Fortbildungen werden.
Cai, H., Chen, P., Zhang, Q., Lam, M. I., Si, T. L., Liu, Y., Zheng, W., Su, Z.,
Cheung, T., Jackson, T., Ungvari, G. S., Ren, Z., Li, X., Li, X., Li, X., Li, X.
& Xiang, Y. (2024). Global prevalence of major depressive disorder in LGBTQ+
samples: A systematic review and meta-analysis of epidemiological
studies.JournalOfAffectiveDisorders,360,249–258.https://doi.org/10.1016/j.jad.20-
24.05.115
Der Todesstoß – CDU/CSU und SPD entziehen Psychotherapiepraxen die
Existenzgrundlage. (2026, 6. Juli). Psychotherapieverbund.
https://www.psychotherapieverbund.de/todesstoss
Gesetz wird die psychotherapeutische Versorgung gravierend verschlechtern.
(2026, 10. Juli). BPtK. https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gesetz -wird-die-
psychotherapeutische-versorgung- gravierend-verschlechtern/
Johnson, S., Bogdanova, M., Alexander, L. & Stokes, P. R. A. (2025). Exploring
the global prevalence of mood and anxiety disorders in LGBTIQ+ people: A
systematic review. Frontiers in Psychiatry, 16, 1662265.
https://doi.org/10.3389/fpsyt.2025.1662265
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