
15.07.26 –
Das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 war ein Meilenstein für queere Rechte in der Bundesrepublik Deutschland. Erstmalig
können seitdem Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen - ohne erniedrigende psychologische Zwangsoutings, für viele Menschen nicht tragbare finanzielle Belastung und behördliche Willkür. Damit ist es etwa trans*, nicht-binären, inter* oder agender Personen endlich möglich, ihr Leben selbstbestimmt und rechtlich mit cis Menschen gleichgestellt zu leben.
Doch von Beginn an sah sich das Gesetz Widerständen gegenüber, die oft unter dem Denkmantel von Sicherheitsbedenken zum Ziel hatten, diese Gleichstellung queerer Menschen zu verhindern. Ein Aspekt dieser Bemühungen war die automatische Weitergabe von Daten über geänderte Geschlechtseinträge an Strafverfolgungs-, Sicherheits- und andere Behörden. Ein Versuch des SPD-geführten Bundesinnenministeriums, einen solchen Passus ins Gesetz zu integrieren,
scheiterte, ein weiterer des CSU-Nachfolgers schaffte es nicht durch den Bundesrat. Mittlerweile haben sich diese Bemühungen auf die Ebene der Bundesländer verlagert: Bayern machte bereits 2024 den Anfang, Baden-Württemberg plant jetzt nachzuziehen.
Die geplante Änderung der Meldeverordnung sieht vor, dass Änderungen des Vornamens und des Geschlechtseintrags nach SBGG automatisiert an Polizeibehörden
und das Landeskriminalamt übermittelt werden sollen. Auch wenn das Landesinnenministerium von der CDU geführt wird, sehen wir als Dachstruktur QueerGrün von Bündnis 90/Die Grünen es als besonders gefährlich und erschreckend an, dass ausgerechnet das einzige von unserer Partei geführte Bundesland Vorreiter bei der erneuten Einschränkung queerer Rechte und tiefgehenden Einschnitten in die informationelle Selbstbestimmung queerer Menschen sein will.
Die geplante Regelung verstößt massiv gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führt zu Zwangsoutings gegen den Willen der Betroffenen und öffnet Diskriminierung Tür und Tor. Der Missbrauch so erhobener hochsensibler Daten durch Angehörige von Sicherheitsbehörden ließe sich nicht verhindern - Beispiele, wie etwa rechtsextremistische Einzelpersonen oder Netzwerke innerhalb der Polizei ihren Zugang zu persönlichen Daten von ihnen als Feinde markierter
Menschen ausgenutzt haben, gibt es zuhauf. Ein Blick in die Geschichte und die zur Verfolgung queerer Menschen durch die Nazibehörden genutzten so genannten "Rosa Listen" sollte klar machen, welche Gefahr die systematische und automatisierte Erfassung queerer Menschen birgt – insbesondere in Zeiten, in denen rechtsextreme Kräfte kurz davor stehen, in ersten Bundesländern an die Macht zu gelangen.
Die von den Initiator*innen solcher Regelungen vorgebrachten Gründe sind fadenscheinig und rechtfertigen einen derart massiven Eingriff in Grundrechte nicht. Sicherheitsbehörden können bereits jetzt bei Vorliegen eines konkreten Anlasses und einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage auf entsprechende Daten zugreifen bzw. diese von den Meldebehörden verlangen. Eine automatische Übermittlung und dauerhafte Speicherung aller solcher Daten ohne Vorliegen eines stichhaltigen Grundes ist daher für die Arbeit etwa von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nicht notwendig. Der Schmerz, den die Übermittlung von Deadnames und damit die Verletzung des im SBGG verbrieften Offenbarungsverbots bei Betroffenen auslösen, kommt noch hinzu.
Wir fordern daher die baden-württembergische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Cem Özdemir auf, die geplante Änderung der Meldeverordnung zu stoppen bzw. die dort enthaltenen Bestimmungen zu Weitergabe von Daten über geänderte Geschlechtseinträge nach SBGG zu entfernen.
Wir erwarten von der bündnisgrünen Fraktion im Landtag und dem Landesvorstand unserer Partei, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diesen Angriff auf queere Menschen in Baden-Württemberg abzuwehren.
Und wir fordern den Bundesvorstand unserer Partei, die Spitze der Bundestagsfraktion und alle Landesverbände von Bündnis 90/Die Grünen auf, sich solchen Versuchen auf Bundes- und Landesebenen entschieden entgegenzustellen.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt unterschiedslos auch für alle queeren Menschen und muss geschützt werden. Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung sind nur in streng regulierten Ausnahmefällen zu rechtfertigen – auch dies muss gleichermaßen für queere und nicht queere Menschen gelten. Die in Baden-Württemberg geplanten Regelungen gehen weit darüber hinaus. Bündnis 90/Die Grünen sowie Landes- und Bundesregierungen mit grüner Beteiligung dürfen nie an einer solchen Verletzung der Grundrechte queerer Menschen mitwirken!
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