Medizinische Versorgung non-binärer Menschen

29.10.23 –

Non-binäre Personen haben lt. BSG keinen Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen - BAG Schwulenpolitik fest an der Seite aller Betroffenen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied kürzlich, dass die Anträge auf Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Menschen derzeit nicht bewilligt werden können.

Als Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik finden wir diese medizinisch und wissenschaftlich uninformierte Entscheidung mit Blick auf die betroffenen Personen alarmierend. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu schaffen, welche die gesundheitlichen Bedürfnisse trans*, inter* und non-binärer Menschen vollumfänglich berücksichtigen und schützen.

Darüber hinaus stehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN solidarisch an der Seite aller von Diskriminierung Betroffenen. Als Bündnispartei setzen wir uns seit Gründung für die Rechte aller Menschen ein und kämpfen bedingungslos für eine gleichgestellte Gesellschaft!

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BAG Schwulenpolitik | Beschlüsse

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