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11.07.24 –
Am 23. Mai dieses Jahres feierten wir das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Zentral ist dabei der Artikel 3: Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Sprache, Abstammung, "Rasse", Glauben oder politischer Anschauung. Der Artikel 3 stellt eine der wichtigsten Lehren dar, die die Autor*innen des Grundgesetzes aus der NS-Diktatur zogen.
Und doch enthält er bis heute eine wesentliche Lücke: Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität Diskriminierung ausgesetzt sind, verweigert das Grundgesetz noch immer den gleichen verfassungsmäßigen Schutz wie anderen marginalisierten Gruppen. Das hatte Folgen: Der fehlende Schutz im Grundgesetz ermöglichte es, dass der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches, der die strafrechtliche Verfolgung queerer Menschen beinhaltete, in Kraft bleiben konnte - und das sogar in der von den Nationalsozialisten verschärften Form, die noch bis 1969 galt - abgeschafft wurde der Paragraf erst vor 30 Jahren. Ebenso ermöglichte diese Auslassung die Diskriminierung transgeschlechlicher Menschen durch das so genannte Transsexuellengesetz. Bis dahin wurden mehr als 50.000 Menschen aufgrund des Paragrafen verurteilt, gehen über 100.000 wurden Ermittlungsverfahren angestrengt, wie vielen Menschen er ein selbstbestimmten Leben unmöglich machte, lässt sich nicht beziffern. Ebenso ermöglichte diese Auslassung die Diskriminierung transgeschlechlicher Menschen durch das so genannte Transsexuellengesetz.
Heute ist die Diskriminierung queerer Menschen durch das AGG verboten, in vielen Lebensbereichen - wenngleich längst nicht in allen - sind sie gleichgestellt, etwa bei der Ehe. Doch bis heute sind die Rechte queerer Menschen nicht durch die Verfassung geschützt und damit erheblich angreifbarer als die anderer von Diskriminierung bedrohter Gruppen. Deshalb ist es nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung sondern auch eine des Schutzes erkämpfter Rechte vor möglichen Rollbackbestrebungen zukünftiger politischer Mehrheiten, diese klaffende Wunde im Grundgesetz nach 75 Jahren endlich zu schließen und queeren menschen enbdlich den gleichen Schutz zu verleihen wie anderen marginalisierten Gruppen.
Seit Jahren gibt es breit getragene zivilgesellschaftliche Initiativen, die eine Vervollständigung des Grundgesetzes zum Ziel haben. Auch wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben uns diesem Ziel verpflichtet und etwa durchgesetzt, dass es Teil des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung wurde. Angesichts einer schriller werden öffentlichen Stimmung und zunehmender Queerfeindlichkeit auch im politischen Diskurs ist es entscheidend, dieses Ziel unbedingt noch in dieser Legislatur zu erreichen.
Die Dachstruktur QueerGrün mit den Bundesarbeitsgemeinschaften Lesbenpolitik und Schwulenpolitik fordert daher alle bündnisgrünen Entscheidungsträger*innen in Bund und Ländern, in Partei und Parlamenten auf, alles dafür zu tun, den Artikel 3 des Grundgesetzes noch vor der nächsten Bundestagwahl um den schutz sexueller und geschlechtlicher Identität zu ergänzen.
Wir rufen daher
Queerem Leben gebührt der höchste Schutz, den unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorsieht: Jener durch die Verfassung. Es ist höchste Zeit, dieses Versprechen an die queeren Communities in diesem Land einzulösen!
Beschluss der Dachstruktur QueerGrün vom 07.07.2024
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