Resolution zur Europäischen Asylpolitik

03.07.23 –

Der Umgang mit vulnerablen Gruppen ist ein Gradmesser für den Charakter einer Gesellschaft. Deshalb sollten die Verteidigung des Grundrechtes auf Asyl und die Behandlung von Schutzsuchenden Kipppunkte für die Europäische Union als Wertegemeinschaft darstellen. Nicht zuletzt wegen der Schrecken, die während der NS-Diktatur von deutschem Boden ausgingen, hat Deutschland hierbei eine besondere Verantwortung.

Die Vereinbarung der EU-Innenminister*innen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) stellt eine fatale Zäsur dar. Der Rechtsruck, der in der EU um sich greift, zeigt Wirkung. Schutzsuchende werden im öffentlichen Diskurs als Belastung oder potenzielle Gefahr dargestellt. Die vereinbarten Grenzverfahren sind eine vermeintliche Antwort auf diese Stimmung. Die Konsequenzen dafür müssen die Menschen tragen, die an die Grenzen Europas kommen und Schutz suchen. Viele werden in so genannten Asylzentren in Haft gehen und ohne ordentliches Verfahren in eine „sicheres Herkunftsland“ abgeschoben werden. Damit wird auch das im deutschen Grundgesetz und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Asyl in der Praxis weitgehend ausgehebelt.

Insbesondere für queere Personen stellt diese Entscheidung eine dramatische Verschlechterung der eigenen Lage dar. Queere Geflüchtete benötigen Schutzräume. Sie brauchen Menschen, die sensibel und respektvoll mit queeren Lebensrealitäten umgehen können. Wir gehen davon aus, dass dies im Grenzverfahren nicht gewährleistet wird. Schon jetzt ist es für queere Geflüchtete besonders schwer, Verfolgung auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung zu belegen und damit den ihnen zustehenden Schutz zu erlangen. Grenzverfahren werden dies für sie weitgehend unmöglich machen. Angesichts der möglichen Abschiebung in ein „sicheres Herkunftsland“, in dem zumindest gesellschaftliche Ächtung oder gar staatliche Diskriminierung oder Verfolgung zu erwarten sind, wachsen die Hürden für ein Coming Out im Verfahren zudem stark an.

Als QueerGrün setzen wir uns für die Rechte queerer Menschen unabhängig von Herkunft und Wohnort ein. In den letzten Jahren ist die Situation für Menschen wie uns an vielen Orten der Welt prekärer geworden. Besonders drastisch ist dies derzeit in Uganda zu erleben. Angesichts dessen ist GEAS ein besonders verheerendes Signal.

Deshalb fordern wir unsere grünen Vertreter*innen in den Regierungen und Parlamenten dazu auf, das Grundrecht auf Asyl mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Das heißt für uns auch, dass dem besonderen Schutzbedürfnis von queeren Menschen und anderen vulnerablen Gruppen Rechnung getragen wird. Staaten, in denen queere Menschen gesellschaftliche Ächtung und/oder rechtliche Diskriminierung erfahren, dürfen nicht zu „sicheren Herkunftsländern“ ernannt werden. Länder, die diesen Status bereits haben, sollen diesen verlieren, wenn eine Verschlechterung der Menschenrechtslage, insbesondere für queere Menschen, stattfindet.

Uns ist bewusst, dass Regierungsverantwortung nicht ohne schwierige Kompromisse und schmerzliche Entscheidungen zu haben ist. Wir als QueerGrün wissen aber auch, dass wir es mit einer öffentlichen Stimmung zu tun haben, der wir als Minderheit gegenüberstehen. Angesichts der gravierenden Konsequenzen, die GEAS für viele Menschen mit sich bringt, streiten wir gemeinsam solidarisch für ein menschlicheres Europa.

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