
02.04.26 –
LGBTQIA+-Personen sind durch ihre Zugehörigkeit zu einer Minorität mehr Stressoren ausgesetzt. Dazu zählen Vorurteile (z.B. Homofeindlichkeit, Transfeindlichkeit, Bifeindlichkeit ), aber auch eine Internalisation ebendieser, was zu einer verminderten Selbstachtung führen kann. Solche Stressoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit, psychische Krankheiten zu entwickeln. Die Erfahrungen mit Psychotherapeut*innen im Alltag sind unterschiedlich, wobei häufig kritisiert wird, dass (fast) kein Wissen über queere Realitäten existiert, sodass der*die Patient*in zunächst eine Einführung geben muss.
Die Psychotherapie an sich ist weiterhin durch vorurteilsbehaftete Maßnahmen geprägt. Das in Deutschland seit 2000 verwendete ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) zur Kodierung von psychischen Erkrankungen enthält sogenannte Störungen der Geschlechtsidentität, und im Erwachsenenalter ist explizit der “Transsexualismus” als psychische Erkrankung aufgeführt. Diese Kodierung impliziert, dass eine Psychotherapie trans*-Personen heilen kann und führt zu einer starken Stigmatisierung Betroffener sowie einer Delegitimierung von deren Lebensrealitäten.
Ferner ist 2020 das Gesetz zum Schutz vor sorgenannten Konversionsbehandlungen in Kraft getreten, welche das Ziel hatte, die sexuelle und/oder geschlechtliche Identität queerer Personen zu ändern. Das Ergebnis dieser Behandlungen waren jedoch psychische Erkrankungen bis hin zu Suiziden. Dieses Gesetz ist jedoch ungenügend, da es weiterhin Konversionsbehandlungen bei volljährigen Personen erlaubt.Ferner wird von einer Strafe bei Erziehungsberechtigten abgesehen, “sofern sie durch die Tat nicht ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzen”. Eine solche Behandlung stellt jedoch immer eine starke Verletzung dieser Pflichten dar, und führt zu langfristigen Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche.
Daher fordert die Dachstruktur QueerGrün:
Zeitnahe Einführung des ICD-11: Das ICD-11 kann seit dem 01. Januar 2022 zur Klassifikation psychischer Krankheiten verwendet werden. Durch die neue Klassifikation werden insbesondere die Störungen der Geschlechtsidentität aus dem Kapitel der psychischen Störungen entfernt und in das Kapitel “Zustände mit Bezug zu sexueller Gesundheit” überführt. Dies begründet weiterhin einen Behandlungsbedarf, aber führt zu einer Entstigmatisierung von Trans*-Personen als psychisch krank.
Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Konversionsbehandlungen: Das eingeführte Gesetz vom 12. Juni 2020 muss nachgeschärft werden. Wir fordern ein vollständiges Verbot von solchen Behandlungen für alle Personen jedweden Alters. Zudem muss §5.2 gestrichen werden, welcher erlaubt, keine Strafe für das Durchführen einer solchen Behandlung zu erhalten. Konversionsbehandlungen führen zu langfristigen Problemen bei Betroffenen, und müssen somit vollständig verboten werden.
Queersensible Psychotherapie fördern: Wir fordern die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für (Kinder- und Jugend-)Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen, die sich mit queeren Themen beschäftigen. Eine solche Förderung erlaubt eine bedingungslos wertschätzende therapeutische Grundhaltung im Umgang mit queeren Personen, ohne dass diese von Beginn anselbst in die Rolle des*der Therapeut*in gedrängt werden, um eine Einführung zum Thema Queer zu geben und somit eine Grundlage für gemeinsames Arbeiten zu schaffen.
Psychologische Versorgung für gesetzlich Versicherte sichern: Wir solidarisieren uns mit den Psycholog*innen in ihrem Protest gegen Honorarkürzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der Zugang zu psychologischer Beratung darf nicht vom privaten Einkommen abhängig gemacht werden und muss flächendeckend zeitnah für alle Menschen verfügbar sein! Psychologische Beratung und Psychotherapie sind Kernaspekte der Prävention und des Gewaltschutzes, unsere Gesellschaft braucht mehr davon, nicht weniger!
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