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Positionspapier zum Abstammungsrecht

08.02.24 – von Maik Babenhauserheide –

An die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Liebe Freund*innen,

Als Dachstruktur QueerGrün haben wir uns im Laufe der letzten Woche ausführlich mit den Eckpunkten zur Reformierung des Kindschaftsrechts und des Abstammungsrechts auseinandergesetzt. 

Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Reformen endlich angegangen werden, möchten euch aber mit Nachdruck bitten, die folgenden Punkte im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht vergessen werden. 

- Für bereits bestehende Regenbogenfamilien vor allem aus lesbischen Lebenspartnerschaften und Ehen, in denen die Kinder bereits geboren, aber noch nicht rechtskräftig adoptiert sind, müssen neue Regelungen nicht nur zukünftig sondern auch rückwirkend gelten.

- Für trans*, inter* und nicht-binäre Personen muss es zukünftig und rückwirkend eine neutrale Bezeichnung als Elternteil geben. 

Hierzu müssen folgende Dinge geändert werden:  

1) die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)

§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag  

2) das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

§ 1592 Vaterschaft

3) Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)

§ 5 Offenbarungsverbot

Begründung:

Die Reform des Abstammungsrechtes ist ein längst überfälliger Schritt zur Anerkennung der Lebensrealitäten. Er wird vielen Familien Rechtssicherheit bringen und lange Adoptionsverfahren ersparen. Das vorliegende Eckpunktepapier ignoriert jedoch die Existenz und die bestehende Diskriminierung von Familien mit trans, inter und nicht-binär geschlechtlichen Elternteilen.

Der wohl häufigste Fall ist, dass (auch leibliche) TIN Eltern nicht oder mit falschem Namen und falscher Rolle in den Geburtsurkunden stehen, und die Familien vor Mitarbeitenden von Kindergärten, Banken, Behörden die persönliche Geschichte ausbreiten und belegen müssen. In der Praxis wurden aber auch Familien Geburtsurkunden komplett verweigert, wenn die gebärende Person keine Frau ist, und dies in ihren Papieren korrekt erfasst ist. So standen Kinder wochenlang ohne Krankenversicherung und Kindergeld da. Eine generelle Klärung wurde von den Gerichten ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Der bestehende Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht eine provisorische Lösung für einen Teil der Fälle vor und verweist auf eine endgültige Lösung im Rahmen der Abstammungsrechtsreform. Das aktuelle Eckpunktepapier ist jedoch ein klarer Rückschritt dazu und ignoriert diese Familienformen. Es setzt erneut das Gleichsetzen von gebärend, Mutter und Frau für den ersten Elterneintrag voraus und nennt für den zweiten nur binär Frauen und Männer. Listen und Definitionen im Abstammungsrecht sind taxativ, das heißt, was dort nicht ausdrücklich vorkommt, darf es rechtlich nicht geben.

Hier halten wir es für angebracht, die neue Gesetzgebung von vornherein verfassungskonform zu gestallten. 

Wir bedanken uns im Voraus für euren Einsatz und verbleiben mit QueerGünen Grüßen

Für die Dachstruktur QueerGrün

Anna Orth

Maik Babenhauserheide

Viviane Triems

Luna Möbius

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