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01.07.22 –
Tausende Menschen suchen jedes Jahr in Deutschland Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Es handelt sich hierbei um anerkannte Asylgründe in der EU und Deutschland. Dennoch wird vielen queeren Asylsuchenden dieser Schutz in Deutschland verwehrt. Entweder weil Entscheider:innen im Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) und Richterinnen ihnen nicht glauben oder weil von ihnen erwartet wird, in den Verfolgerstaaten ein diskretes Leben zu führen und ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verbergen.
Mit der als Diskretions-Gebot bekannten Praxis verweigert das BAMF noch immer regelmäßig queeren Geflüchteten den ihnen zustehenden Schutz, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 2013 in einem Urteil diese Praxis für rechtswidrig erklärt und darauf hingewiesen hat, dass die sexuelle Orientierung ein für die Identität eines Menschen so bedeutsames Merkmal sei, dass die Betroffenen nicht gezwungen werden dürften, dieses zu unterdrücken. 2020 wurde diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die Ampel-Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Asylverfahren für queere Verfolgte hinsichtlich der Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr zu überprüfen. Wir fordern die Ampel-Koalition und insbesondere die zuständige Bundesministerin des Innern auf, dieser Ankündigung zügig Taten folgen zu lassen und die Praxis des Diskretions-Gebotes für queere Geflüchtete schnellst möglich zu beenden!
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