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Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dies war die Geburtsstunde einer Demokratie, die sich deutlich und entschieden von der menschenverachtenden NS-Diktatur abgrenzte und gezielt neue Wege gehen wollte. (...)
Mehr »Tausende Menschen suchen jedes Jahr in Deutschland Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Es handelt sich hierbei um anerkannte Asylgründe in der EU und Deutschland. Dennoch wird vielen queeren Asylsuchenden dieser Schutz in Deutschland verwehrt. Entweder weil Entscheider:innen im Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) und Richterinnen ihnen nicht glauben oder weil von ihnen erwartet wird, in den Verfolgerstaaten ein diskretes Leben zu führen und ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu verbergen.
Mehr »Beschluss von Queergrün am 30.04.2022
Die deutsche Außenpolitik hat seit dem Beginn der Ampel-Koalition einen erfreulichen neuen Kurs eingeschlagen. Die von konservativer Seite belächelte „Feministische Außenpolitik“ beschreibt einen Paradigmenwechsel und letztlich einen Anspruch an uns selbst. Es geht dabei u.a. darum, Frauen und anderen marginalisierten Gruppen in der Welt die Stimme zu geben, die sie in ihren Gesellschaften nicht haben.
In letzter Konsequenz heißt das, dass eine feministische Außenpolitik auch eine queere Außenpolitik sein muss.
Mehr »Wir feiern die Öffnung der Ehe und bleiben dran!
Ergänzend zum grünen Bundestagswahlprogramm führen wir im grünen Queeren Wahlprogramm 2017detaillierter aus, welche nächste Schritte wir jetzt gehen wollen.
Das queere Wahlprogramm wurde gemeinsam von den Bundesarbeitsgemeinschaften Lesben- und Schwulenpolitik erarbeitet.
Das Sprecher*innenteam
Beschluss der BAG Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2017.
Die BAG Schwulenpolitik fordert Solidarität mit den LSBTIQ* in Tschetschenien! Wir sind geschockt von den aktuellen Geschehnissen in Tschetschenien. Schwule Männer und solche, die für schwul gehalten werden, werden aktuell in Tschetschenien verfolgt, gefoltert und ermordet.
Angesichts dessen halten wir das aktuelle Verhalten der großen Koalition für unzureichend. Besorgnis allein reicht nicht, wenn derart eklatante Menschenrechtsverbrechen begangen werden. Wir fordern die Bundesregierung auf den russischen Botschafter unverzüglich einzubestellen. Bundeskanzlerin Merkel muss das Thema außerdem bei ihrem Besuch Anfang Mai in Russland auf die Tagesordnung setzen und Vladimir Putin davon überzeugen, hier einzuschreiten. Darüberhinaus muss die Bundesregierung Maßnahmen realisieren, die den Opfern und ihren Familien eine sofortige Ausreise und einen sicheren Aufenthalt außerhalb Russlands ermöglicht.
Die Situation in Russland verdeutlicht die Bedeutung eines menschenwürdigen Asylrechts.
Beschluss der BAG Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen vom 29.10.2016.
Für Bündnis 90/Die Grünen ist es oberste Priorität, die weitere Ausbreitung des HI-Virus zu stoppen und die HIV-Epidemie im Einklang mit den Zielen der WHO bis zum Jahr 2030 zu beenden. In Deutschland sind wirvon diesem Ziel leider noch weit entfernt. Deshalb begrüßen Bündnis 90/Die Grünen jeden neuen Ansatz,der zu diesem Ziel beiträgt und die sexuelle Selbstbestimmung stärkt.
Die medikamentöse Prophylaxe vor HIV, allgemein PrEP (Präexpositionsprophylaxe) genannt, ist ein solcherneuer Ansatz. Seit 2012 in den USA erhältlich, sinken die Zahlen der diagnostizierten Neuinfektionen in den USA seitdem kontinuierlich. Diese Form der Prophylaxe ist seit Oktober 2016 auch in Deutschland möglich,wenn die aktuellen Kosten von etwa 10.000€ pro Jahr privat bezahlt werden.
Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb, die erheblichen Kosten einer PrEP zunächst zumindest für dieRisikogruppen in Deutschland zu übernehmen (beispielsweise Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)sowie Migrant*innen aus Hochprävalenzgebieten). Wir fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss auf,die Kosten für eine PrEP von den Krankenkassen als reguläre Leistung für Risikogruppen anzuerkennen. Langfristig soll die PrEP einkommensunabhängig für jede*n zugänglich sein können. Wir fordern außerdem den Hersteller Gilead Sciences auf, die Preise für Truvada als Medikament zur Prävention denHerstellungskosten anzugleichen, die nur einen Bruchteil des Verkaufspreises betragen.
Aber: Pillen allein werden nicht helfen. Vor jeder PrEP muss eine Beratung stehen, die abklärt, ob beivorliegender Indikation die PrEP die Präventionsmethode der Wahl wird. Außerdem gehört zu jeder PrEP eine ärztliche Begleitung. Zudem brauchen wir sowohl eine begleitende Informations- als auch eine neueTestkampagne, um testmüde als auch junge Menschen für die Vorteile des Wissens um den eigenen Statuszu sensibilisieren. Die guten Behandlungsmöglichkeiten im Falle eines positiven Serostatus bzw. dasAngebot einer PrEP bei einem negativen Serostatus können dabei als Anreiz dienen. Menschen, die eine PrEP nehmen, sollen sich regelmäßig auf andere STIs kontrollieren lassen. Gegen die immer nochbestehende Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-Positiven muss weiterhin konsequentvorgegangen werden, evtl. bietet eine Aufklärungskampagne über die PrEP auch hier einen Ansatzpunkt.
Beschluss der BAG Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2016
Am 23. September feiern wir jedes Jahr gemeinsam den International Bi-Visibility Day (Tag der Sichtbarkeit von Bisexualität). Das ist ein starkes und wichtiges Zeichen. Doch die Herausforderung, die Sichtbarkeit & die gesellschaftliche Situation von Bisexualität zu stärken, begrenzt sich nicht nur auf einen Tag, sondern ist eine Querschnittsaufgabe, die sowohl die queere Community, als auch die Gesamtgesellschaft das ganze Jahr beschäftigen sollte. Die Darstellung der spezifischen Lebensrealitäten von bisexuellen Menschen muss kontinuierlich umgesetzt werden.
Denn noch immer sehen sich Bisexuelle oft mit herabwürdigenden Stereotypen konfrontiert. Sie werden übersexualisiert dargestellt. So wird bei ihnen beispielweise häufig von einer polygamen oder promisken Lebensweise ausgegangen. Ihnen wird die Fähigkeit abgesprochen tiefgehende Beziehungen einzugehen. Teilweise wird Ihnen sogar ihre sexuelle Identität im Ganzen abgesprochen: Bisexualität sei doch nur eine Phase. Selbst in der queeren Bewegung sind solche Stereotype allgegenwärtig und es kommt häufig zu Diskriminierungserfahrungen.
Die Berücksichtigung ist besonders in der Arbeit mit jungen bisexuellen Menschen wichtig. Denn ein bisexuelles Coming Out hat gegenüber eines homosexuellen Coming Outs spezifische Herausforderungen. Die Studie "Coming-out... und dann?!" zeigt u.a., dass bisexuelle Jugendliche länger für ihr inneres & äußeres Coming Out benötigen als lesbische und schwule Jugendliche. Auch für bisexuelle junge Menschen müssen Angebote geschaffen werden, in deren Rahmen sie in ihrer persönlichen Entwicklung gezielt unterstützt & gestärkt werden. Besonders wichtig ist auch hierbei die Umsetzung in den Schulen. Gleichzeitig soll darauf hingewirkt werden, Bisexualität als eine gleichwertige sexuelle Identität zu akzeptieren und nicht etwa als Zwischenschritt abzuwerten.
Auch in queeren Initiativen müssen die spezifischen Herausforderungen von bisexuellen Menschen benannt & berücksichtigt werden. Daneben ist es auch notwendig sich in der queeren Bewegung kontinuierlich damit auseinandersetzten, wie viele Stereotype in den eigenen Reihen existieren. Denn nur dadurch können wir sie möglichst schnell überwinden. Auch die Inklusion bei Veranstaltungen muss gestärkt werden. Denn häufig wird leichtfertig gesagt, dass Bisexuelle mitgedacht sind. Aber wenn man genau hinschaut, ist es eher eine Veranstaltung von Schwulen und Lesben. Hier haben bisexuelle Menschen mit vergleichbaren Herausforderungen zu kämpfen, die auch trans* und intersexuellen Menschen begegnen.
Auch in der Wissenschaft ist das Thema Bisexualität bisher wenig betrachtet. Die Studie "Coming-out... und dann?" des Deutschen Jugendinstitut ist dabei ein rares Positivbeispiel. Daher muss auch hier der Bisexualität endlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Beschluss der BAG Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2016
Angesichts der Zielsetzung der Vereinten Nationen, bis 2020 die 90-90- 90* Ziele zu verwirklichen und bis 2030 die HIV-Epidemie zu beenden, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Intensivierung der Bemühungen zur Realisierung der Ziele auch in der Bundesrepublik. Dafür braucht es aber neue Wege in der Prävention, welche sowohl die nach wie vor von Diskriminierung geprägte gesamtgesellschaftliche Situation von homo- und bisexuellen Männern sowie MSM und deren gesundheitlichen, insbesondere psychosozialen Folgen berücksichtigt, als auch den medizinischen und pharmazeutischen Fortschritt als Chance begreift.
Wir begrüßen ausdrücklich die neuen Möglichkeiten der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe (PrEP) und werden uns dafür einsetzen, dass sie für Menschen mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko sozialverträglich zugänglich gemacht wird.
* 90% der HIV-Infizierten sollen ihren Status kennen, 90% der positiv Diagnostizierten sollen Zugang zu Behandlung haben, bei 90% der Behandelten sollte die Viruslast unter der Nachweisgrenze liegen.
Beschluss der BAG Schwulenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2015
Es ist aktuell eine große Herausforderung, gute Bedingungen für asylsuchende Menschen sicherzustellen. Vielerorts ist die notwendigste Versorgung nur noch unter dem permanenten Einsatz zahlreicher Ehrenamtlicher möglich. Die gegenwärtige Situation ist das endgültige Versagen konservativer Asylpolitik: einer Politik nach dem Grundsatz, dass Asyl de facto nur noch an den Außengrenzen Europas zu gewährleisten sei und dabei diese Grenzen immer mehr und mehr aufrüsten will. Statt einer Diskussion darüber, wie die europäischen Binnen- und Außengrenzen unüberwindbar gemacht werden können, ist die dringlichste Aufgabe dieser Tage und Wochen, die Situation aller Asylsuchenden zu verbessern und eine haltbare Situation für den Winter zu schaffen.
Wir distanzieren uns mit aller Deutlichkeit von jenen Stimmen, die mit Verweis auf eine vermeintlich
homo-, transphobe oder antifeministische Kultur in den Herkunftsländern versuchen, Stimmung innerhalb der Regenbogen-Community gegen Asylsuchende zu machen. Insbesondere, da jene konservativen und anti-aufklärerischen Kreise, die sich jetzt auf diese Weise zu Wort melden, sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten keineswegs für die Gleichstellung und Antidiskriminierung von LSBTTI-Menschen eingesetzt haben. Solche Äußerungen sind scheinheilig und absurd. Sie versuchen, marginalisierte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Dies lehnen wir entschieden ab. Die Hilfsbereitschaft der vergangenen Tage und Wochen, auch und insbesondere in der LSBTTI-Community zeigt, dass die meisten Menschen, die sich gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung einsetzen, selbstverständlich auch an der Seite von Asylsuchenden stehen.
Wir fordern, zur Verbesserung der Situation von queeren Geflüchteten folgende Maßnahmen mitzudenken:
1. Sichere Räume
In Erstaufnahmestellen und Asylunterkünften bedarf es sicherer Rückzugs- und Schutzräume für Menschen, die Gewalt- und Diskriminierungserfahrung gemacht haben oder nach wie vor machen, insbesondere für Frauen, Kinder und LSBTTI-Menschen. Das Personal und hier insbesondere das Sicherheitspersonal muss für die besondere Gefährdungssituation von Menschen, die in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bedroht waren und die hier im Rahmen des Asylverfahrens geschützt werden müssen, sensibilisiert werden.
Wir fordern, LSBTTI-Geflüchtete als besonders schutzbedürftige Gruppe bevorzugt einzeln in Wohnungen unterzubringen. Dies muss insbesondere dann erfolgen, wenn LSBTTI-Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften Diskriminierung ausgesetzt sind und in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht werden. Wir begrüßen Initiativen wie die der Schwulenberatung in Berlin, perspektivisch eigene Unterkünfte für LSBTTI-Geflüchtete einzurichten. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, LSBTTI-Asylsuchende in Regionen unterzubringen, wo eine unterstützende LSBTTI-Community existiert. Dadurch können sie u.a. eine größere Anzahl von spezifischen Hilfsangeboten wahrnehmen.
2. Niedrigschwellige Beratungsangebote & Versorgung
Niedrigschwellige Beratungsangebote erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe darin, LSBTTIAsylsuchende
noch vor Stellung des Asylantrags zu unterstützen. Hierfür müssen Konzepte zum spezifischen Beratungsbedarf erarbeitet werden und flächendeckend bereit stehen. Beratungsstellen müssen personell und finanziell ausreichend ausgestattet werden, um sich auf ihre Arbeit konzentrieren zu können. Die Fallzahlen steigen bereits und Strukturen müssen dort wo notwendig komplett neu aufgebaut oder erweitert werden.
Es ist darüber hinaus sinnvoll, für Helfer*innen Schulungen anzubieten. Hierfür kann, wenn möglich, bereits auf existierende ehrenamtliche Strukturen zurückgegriffen werden. Auch ist es wichtig, geeignetes Informationsmaterial und Online-Angebote für LSBTTI-Geflüchtete so greifbar zu machen, dass diese sich bei der Entgegennahme nicht outen müssen, und bereits existierende Informationsmaterialien in weitere Sprachen zu übersetzen. Für transsexuelle Menschen fordern wir wiederum eine spezifische medizinische Versorgung,die beispielweise die Verschreibung von notwendigen Hormonen umfasst.
3. Hauptamtliche Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen
Die große Hilfsbereitschaft und das zahlreiche Engagement sind großartig. Vielerorts engagieren sich auch bereits ehrenamtliche Strukturen für LSBTTI-Asylsuchende. Dieses ehrenamtliche Engagement darf aber für zuständige hauptamtliche Strukturen keine Entschuldigung sein, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Deswegen fordern wir, bestehende Initiativen ausreichend mit hauptamtlichen Strukturen zu unterstützen. Falls Vereinsstrukturen existieren, können zusätzliche Mittel bereit gestellt werden.
4. Rechtliche Hürden abbauen
Trotz eines anderslautenden Urteils des EuGH müssen LSBTTI noch immer ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu Beginn des Asylverfahrens als Fluchtgrund geltend machen, um als glaubwürdig zu gelten. Häufig fliehen LSBTTI-Asylsuchende aus Ländern, die ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität kriminalisieren, pathologisieren, verfolgen oder unter harte Strafen stellen. Viele dieser Menschen haben schwere Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen und sind traumatisiert. Wir empfinden es als eine nicht gerechtfertigte Hürde, dass von diesen Menschen verlangt wird, sich sofort gegenüber Behörden zu öffnen und ihre Geschichte stringent darzulegen. Es muss endlich berücksichtigt werden, dass LSBTTI-Flüchtende im Verfahren ihre sexuelle Identität auch zu späteren Zeitpunkten noch einbringen können, nachdem sie Gelegenheit hatten, ggf. entsprechende Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen, oder sich anderweitig über ihre Rechte informieren konnten.
Dabei muss auf die besondere Situation der jeweiligen Gruppen Rücksicht genommen werden: Homosexuelle Männer werden in vielen Ländern dezidiert und per Gesetz verfolgt und bestraft. Lesbische Geflüchtete betrifft diese Form der Existenzbedrohung weniger häufig, dafür sind sie Zwangsheirat, Genitalverstümmelung und anderen frauenspezifischen Menschenrechtsverletzungen
ausgesetzt. Für Intersexuelle besteht bis heute in vielen Staaten kein Schutz vor genitalverstümmelnden Operationen, geschweige denn die rechtliche Anerkennung. Bisexuelle haben mit Vorurteilen behördlicherseits zu kämpfen, ihr Begehren sei weniger asylwürdig, denn sie hätten ja eine Wahl. Transgender und Transsexuelle werden in vielen Ländern die Änderung ihrer Ausweisdokumente sowie geschlechtsangleichende Maßnahmen verweigert oder nicht fachgerecht umgesetzt.
Häufig werden auch Paare auseinandergerissen und getrennt untergebracht, weil sie vor der Verteilung auf ihre Zusammengehörigkeit nicht hingewiesen haben bzw. von ihren Rechten nichts wissen. Hier ist bei der Unterbringung die besondere Situation von LSBTTI-Paaren, denen es in ihren Herkunftsländern nicht möglich war, eine rechtliche Verbindung einzugehen, mit größtmöglicher Flexibilität zu berücksichtigen. Das für Flüchtlinge eingesetzte Personal inklusive der Dolmetscher*innen, egal ob in Unterkünften, Sozial- und Jugendämtern, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei den Ausländerbehörden muss für die besondere Situation von LSBTTI sensibilisiert werden. Wir fordern insbesondere, dass bei der Anhörung zum Asylantrag speziell geschulte Ansprechpartner* innen für LSBTTI zur Verfügung stehen.
5. Staaten, die Liebe unter Strafe stellen, bieten keine Sicherheit
Wir lehnen das Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ab. Denn in der Vergangenheit wurden Staaten als sicher erklärt, in denen LSBTTI massiver staatlicher oder nichtstaatlicher Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Für jeden Menschen, der Asyl sucht, müssen die individuellen Fluchtgründe berücksichtigt werden. Zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens muss jede asylsuchende Person über die Stufen des Verfahrens ausreichend juristisch informiert und bei individuellem Bedarf psychologisch betreut werden.
Gegenwärtig gelten zwei Staaten - Senegal und Ghana - als sichere Herkunftsstaaten, obwohl dort homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen. Die große Koalition ist bisher nicht bereit, beide Staaten von der Liste sicherer Herkunftsstaaten zu nehmen. Wir begrüßen daher auch die entsprechende Initiative der europäischen Grünen, ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission gegen Deutschland anzustoßen, damit Ghana und Senegal nicht länger als sichere Herkunftsländer gelten. Es widerspricht fundamentalen Menschenrechten, wenn von Menschen verlangt wird, ihre sexuelle Identität zu verstecken. Dies bekräftigte vor kurzem der Europäische Gerichtshof. Sogenannte sichere Herkunftsstaaten mit diskriminierender Gesetzgebung gegen LSBTTI und Verfolgung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure müssen unverzüglich aus der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gestrichen werden. Die Praxis sicherer Herkunftsstaaten ist deshalb hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, sichere Herkunftsstaaten sind regelmäßig zu evaluieren.
Aus vielen schrecklichen Beispielen, wie die der Sinti und Roma in den West-Balkanstaaten, ist ersichtlich, dass ausgehend von einem gesellschaftlichen Klima und fehlender staatlicher Unterstützung, gesellschaftliche Minderheiten offen diskriminiert werden. Dort, wo dies auch auf LSBTTI zutrifft, gilt es für Deutschland und die gesamte EU zu handeln und Einfluss zu nehmen. Im Hinblick auf die jüngste Erweiterung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ sollte die Gruppe von LSBTTI mit in das von der Bundesregierung ausgehende Programm zu Unterstützung von gesellschaftlichen Minderheiten in den Herkunftsländern integriert werden. Perspektivisch streben wir eine Rückkehr zur Praxis der individuellen Prüfung des Rechts auf Asyl an.
Was wollen wir eigentlich? Eine knackige Zusammenfassung unserer Forderungen und Positionen findet sich im Queeren Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl.
Noch Fragen? Dann nutze die Kontaktfunktion unserer Seite. Wir beantworten diese gerne.
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